Hinweise zur Kostenübernahme

Die Abrechnung von Leistungen der Grund- und Behandlungspflege erfolgt - soweit möglich - über die Krankenkassen bzw. die Pflegeversicherung. Eine private Zuzahlung richtet sich nach den erforderlichen Pflegeleistungen und den gewünschten Zusatzleistungen.

Information:

Auskünfte dazu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle Markt 8, 07580 Ronneburg, Tel. 036602 - 92344.

Rechtliche Hinweise:

Der Versicherte hat nur dann einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn er die erforderlichen Verrichtungen nicht selbst durchführen kann oder eine im Haushalt lebende Person nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Jeder Patient hat nicht nur das Recht zur freien Arztwahl, er kann auch entscheiden, wer die Behandlung durchführt. (Auszug aus dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI).