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Pflegekostenrechner
Mit Hilfe unseres Pflegekostenrechners können Sie sich über zukünftig anfallende Pflegekosten für sich oder Ihre Angehörigen informieren. Detaillierte Fragen können Sie gern in einem persönlichen Gespräch mit uns klären. Auf Wunsch sind wir auch gern bereit ein persönliches Angebot hier bei uns im Haus für Sie zu erstellen.
Die Pflegekassen unterscheiden zwischen Geld-, Sach- und Kombi-Leistungen, die seit dem 01.01.2017 in 5 Pflegegraden definiert werden.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden.
Kombi-Leistungen
Bei Kombi-Leistungen wird die Differenz ermittelt zwischen den erbrachten Sachleistungen eines Pflegedienstes und den prozentual verbleibenden Geldleistungen. Nehmen Sie für nähere Informationen dazu Kontakt mit uns auf. Gern beraten wir Sie.
Sachleistungen
Sachleistungen, sind Leistungen, die ausschließlich von einem Pflegedienst erbracht werden. Wählen Sie den entsprechenden Pflegegrad und aus der Liste die gewünschten Leistungen aus. Die Gesamtsumme zeigt Ihnen an, wie viel Budget verbleibt bzw. wie hoch eine evtl. Zuzahlung ist.
Für erbrachte Pflegeleistung nach SGB XI wird ein Investitionskostenzuschuss als Aufschlag in Höhe von 6,2 % = 0,00 € der jeweiligen Pflegevergütung gemäß §§ 89 ff SGB XI berechnet. Diese Leistungen werden nicht von den Pflegekassen getragen.